Gebäudewert

Gebäudewert
I. Unternehmensbewertung:Wert von Baulichkeiten, der sich aus den Herstellungskosten (Bauwert) einerseits und den Erträgen ( Ertragswert) andererseits unabhängig vom Wert des Grund und Bodens ergibt.
II. Steuerrecht:1. Begriff des Bewertungsgesetzes, relevant für die Grundsteuer: Bei der Bewertung nach dem Sachwertverfahren ( Sachwert) ausdrücklich zu ermittelnder Wert für ein Gebäude. G. ist ein Element (neben  Bodenwert und Wert der  Außenanlagen) der  wirtschaftlichen Einheit,  Grundstück im  Grundvermögen, bzw. Untereinheit  Betriebsgrundstück im  Betriebsvermögen.
- Vgl. auch  Ausgangswert,  Einheitswert,  Grundstücksbewertung.
- 2. Ermittlung: Es ist ein Wert für das Gebäude auf der Grundlage von durchschnittlichen Herstellungskosten nach den Baupreisen des Jahres 1958 zu errechnen, der nach den Baupreisverhältnissen im Hauptfeststellungszeitpunkt (1.1.1964) umzurechnen ist (Gebäudenormalherstellungswert; § 85 Satz 1 BewG). Dieser mindert sich ggf. wegen des Alters des Gebäudes (im Hauptfeststellungszeitpunkt; § 86 BewG) und etwa vorhandener baulicher Schäden und Mängel (§ 87 BewG); das Ergebnis ist der Gebäudesachwert (§ 85 Satz 2 BewG, § 88 BewG). In besonderen Fällen kann dieser ermäßigt (z.B. wegen der Lage des Grundstücks, wirtschaftlicher Überalterung) oder erhöht (z.B. bei Nutzung des Grundstücks für Werbezwecke) werden.
- 3. Bei der Anwendung des Ertragswertverfahrens (Regelfall) zur Bewertung bebauter Grundstücke wird der G. nicht getrennt ermittelt ( Ertragswert). Bedeutung erhält die Isolierung des G. von anderen Grundstücksbestandteilen bes. bei den Sondervorschriften zur Einheitsbewertung der  Erbbaurechte (§ 92 BewG) und von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden ( Einheitswert; § 94 BewG).
- 4. Für Gebäude in den neuen Bundesländern gelten gemäß §§ 129 ff. BewG Besonderheiten.
- Vgl. auch  Einheitswert.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Gebäudewert — Gebäudewert,   der aus den Herstellungskosten abgeleitete, um alters und baubedingte Mängel sowie um besondere Beträge (z. B. wegen der Lage) korrigierte Wert eines Gebäudes …   Universal-Lexikon

  • Gebäudenormalherstellungswert — ⇡ Gebäudewert …   Lexikon der Economics

  • Gebäudesachwert — ⇡ Gebäudewert …   Lexikon der Economics

  • Bedarfswert — Die Bezeichnung Bedarfswert beruht auf dem damals geltenden § 138 Abs. 5 Bewertungsgesetz (heute: nach Änderungen vom 8. Dezember 2010 nunmehr als § 151, Abs. 1, BewG seit Inkrafttreten der neuen Revision am 14. Dezember 2010), nach dem die… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbbaurecht — I. Begriff:Das vererbliche und i.d.R. veräußerliche ⇡ beschränkte dingliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines ⇡ Grundstücks ein ⇡ Bauwerk zu haben. Für das E. ist ein Erbbauzins an den Grundstückseigentümer zu zahlen. Als Belastung des… …   Lexikon der Economics

  • Sachwert — I. Begriff:1. Synonym für ⇡ Reproduktionswert. 2. Im übertragenen Sinn: Von Geldwertschwankungen unabhängiges (die Inflation im Wert kompensierendes) Gut. II. Bewertungsgesetz(§§ 83 ff. BewG): 1. Anwendungsbereich (⇡ Einheitswert für die… …   Lexikon der Economics

  • Brutto-Rauminhalt — Der Brutto Rauminhalt (BRI) ist ein Begriff, der das Volumen eines Gebäudes definiert. In Deutschland wird er auf Grundlage der Norm DIN 277 berechnet, die Maßeinheit ist Kubikmeter. Mit dem Brutto Rauminhalt lässt sich eine wichtige Kennzahl… …   Deutsch Wikipedia

  • Einheitswert — Der Begriff Einheitswert bezeichnet einen Wert, der für mehrere Steuern (z. B. Vermögensteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer) gleichmäßig als Besteuerungsgrundlage dient.[1] Einheitswerte werden zurzeit nach… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbbau — Das Erbbaurecht (umgangssprachlich auch Erbpacht) ist das Recht des Erbbauberechtigten gegen Zahlung eines Entgeltes (des sog. Erbbauzinses) auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Aus der Sicht des Eigentümers des Grundstücks (des sog …   Deutsch Wikipedia

  • Erbbaugrundbuch — Das Erbbaurecht (umgangssprachlich auch Erbpacht) ist das Recht des Erbbauberechtigten gegen Zahlung eines Entgeltes (des sog. Erbbauzinses) auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Aus der Sicht des Eigentümers des Grundstücks (des sog …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”